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Aufbau der Genossenschaft

Am Anfang stand die Idee.
Von der Interessengemeinschaft, die nicht nur über den Klimawandel debattieren, sondern praktisch handeln will, über Arbeitsgruppen zum Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien in unserer Region“, zur Genossenschaft, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, vor Ort in Energieprojekte zu investieren und so ihren Beitrag zur Energiewende und zum
Klimaschutz zu leisten.

Auf dem Weg zu einer erfolgversprechenden Energiewende wurde im Sommer 2015 das Projekt zur 
Gründung einer  "BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg"  gestartet.

Die Gründungsversammlung fand am 28.10.2015
im Sitzungssaal im Kreishaus in Stadthagen statt. 41 Gründungsmitglieder und erste Zeichnung von Genossenschaftsanteilen i.H. von über 100.000 €uro.

Die Organe und ihre Aufgaben sind in der beschlossenen 
Satzung  genau festgelegt.

 

Organe

Die Generalversammlung
aller Mitglieder ist das höchste Gremium der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat dort eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage. Die Generalversammlung verabschiedet die Bilanz, entscheidet über Gewinnverwendung, Verlustdeckung, Veränderungen der Satzung, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, entlastet Vorstand und Aufsichtsrat usw.

Der Aufsichtsrat
hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten. Der Bericht des Aufsichtsrats über seine Prüfung des Jahresabschlusses ist der ordentlichen Generalversammlung zu erstatten. Jedes Jahr wird dabei ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt.

Der Vorstand
leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der 
Geschäftsordnung für den Vorstand.

 

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